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Zivil- und Katastrophenschutz Mögliche Gross- und Schadensereignisse in Berlin

Seminare -- Zivil- und Katastrophenschutz

Im Kalten Krieg standen in der Bundesrepublik nur für 3% der Bevölkerung Schutzbauten zur Verfügung. Alle drei Jahre müssen Gefahrenabwehrpläne durch die Senatsverwaltung, Polizei und Feuerwehr überprüft werden. Wie funktioniert Katastrophenschutz und wer betreibt Schutzbauwerke, Notfallkrankenhäuser und Sonderarchive? Was ist zur Abwehr von Großschadensereignissen zu beachten? Die Begriffe haben sich seit Beginn des Zivilschutzes Anfang des 20. Jahrhunderts stetig gewandelt, die Notwendigkeit in der Millionenstadt Berlin vorausschauend zu handeln dagegen nicht.

Programmbeschreibung
In zwei Tagen, jeweils von 9 bis 17 Uhr, inklusive Pausen, informieren wir Sie an verschiedenen Orten Berlins über die komplexe Planung des Katastrophenschutzes. Die Vorträge, Ortsbesichtigungen und Gespräche sind in jeweils zwei Vormittags- und zwei Nachmittagsblöcke, zu je 90 Minuten eingeteilt. Die Pausen geben Ihnen Gelegenheit zu entspannen oder das Gesehene und Gehörte bei einer Stärkung ungezwungen weiter zu vertiefen. Natürlich ist für Sie die Zeit für ein gemeinsames Mittagessen eingeplant.

Mit der Bestätigung Ihrer Anmeldung erhalten Sie ein ausführliches Seminarprogramm, das vorbehaltlich letzter Änderungen ist.
Am ersten Tag werden Sie den Veranstalter, den Berliner Unterwelten e.V., und das detaillierte Programm der Woche kennenlernen. Wegen der umfangreichen Koordination verschiedener Referenten und Ortstermine, kann es vereinzelt zu Änderungen im Ablauf kommen. Einzelheiten des Ablaufes und der Organisation für Ihre Bildungswoche werden Sie dann endgültig bei uns erfahren.

Zur Vorbereitung der Stadt Berlin auf Katastrophen oder – im heutigen Sprachgebrauch – auf Großschadensereignisse gehört die Vorhaltung entsprechender Bauwerke wie auch von Einsatzleitungen. In extremen Situationen kann die Leistungsfähigkeit einzelner Institutionen wie Feuerwehr oder Polizei ebenso wie die der Bezirksverwaltungen überschritten sein. Zur Koordination aller dann nötigen Kräfte werden Gefahrenabwehrpläne erstellt. Berlin hat sich dafür 1999 das Gesetz über die Gefahrenabwehr bei Katastrophen gegeben.

Die Zusammenarbeit der Institutionen wie Polizei, Verkehrslenkung, Technisches Hilfswerk, Feuerwehr oder Deutsches Rotes Kreuz wird Ihnen in einem Vortrag am Beispiel eines Sprengstoffanschlages erläutert. Die wichtigen Beteiligten, die im Rahmen des Seminars Einblicke geben, sind das technische Hilfswerk (THW), der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) und die Berliner Feuerwehr. Fachleute dieser drei Organisationen werden sie in die spezielle Ausbildung einführen und mit Ihnen ihre Übungsgelände besichtigen. Wir führen Sie aber auch an einen fast „versteckten“ Ort vor – den U-Bahnhof Jungfernheide. Hier können Einsatzkräfte des THW, der Feuerwehr oder der Polizei in einem Blinden Tunnel die Bergung Verletzter bei Havarien im Untergrund trainieren.

Für die Abwehr von Großschadensereignissen stehen in Berlin unterschiedlichste Bauten. Jede Zeit hatte andere Ansichten über mögliche „Katastrophen“: im Zweiten Weltkrieg war es die Abwehr der Luftangriffe, in der Zeit des Kalten Krieges die Vorbereitung auf einen Atomangriff und heute besteht die Gefahr terroristischer Anschläge mit Spreng- oder biologischen Kampfstoffen. Überirdische und unterirdische Schutzbauten entstanden, die tausende Berliner aufnehmen sollten. Krankenhäuser wurden hergerichtet, speziell bei Anschlägen einsatzbereit zu bleiben.

Der Fernmeldebunker Pallasstraße, durch sowjetische Zwangsarbeiter errichtet, sollte das Fernmeldeamt in der Winterfeldtstraße aufnehmen. Erst Ende der 1980er Jahre wurde er für den Zivilschutz fertiggestellt. Weitere Hochbunker in Berlin-Zehlendorf sind als Luftschutzbauten im Zweiten Weltkrieg fertiggestellt und später zivil umgenutzt, also außer Betrieb genommen worden. Erst der „Kalte Krieg“ bewirkte hier wie in der Pallasstraße eine Modernisierung. Wie führen Sie unter anderen in den Hochbunker Heckeshorn, der zu einem Notkrankenhaus hergerichtet wurde.

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TERMIN 

2. bis 3. Juli 2012 (2 Tage)

Teilnahmegebühr  

70,– €

Bildungsurlaub  

Inwieweit Sie bei Ihrem Arbeitgeber Anspruch auf Bildungsurlaub geltend machen können, entnehmen Sie bitte unseren Anerkennungen nach den Bildungsgesetzen der Länder.

Grundlegendes und Wissenswertes zum Thema erfahren Sie in der Rubrik Bildungsurlaub.

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