in der Fassung vom 24. April 2009
Änderungen vom 11. August 2010
Diese Wahlordnung gilt für die Wahlen des Vorstandes, des Bereichssprecherrates und der Kassenprüfer des Berliner Unterwelten e.V.
Wird während der Wahlhandlung oder während der Stimmenauszählung ein Wahlfehler festgestellt, der einen wesentlichen Einfluss auf das Wahlergebnis haben kann, hat die Wahlleitung die Wahlhandlung bzw. die Stimmenauszählung sofort abzubrechen und die Wiederholung der Wahlhandlung oder Stimmenauszählung zu veranlassen.
Beschlossen am 24. April 2009 durch die Mitgliederversammlung des Berliner Unterwelten e.V., geändert in der Mitgliederversammlung vom 11. August 2010.
Die auf dieser Website veröffentlichte Vereinssatzung samt Wahlordnung dient nur der unverbindlichen Information. Rechtsverbindlich ist die beim Vereinsvorstand einsehbare, jeweils aktuelle Version bzw. die ins Vereinsregister eingetragene Satzung.