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Allgemeine Geschäftsbedingungen des Berliner Unterwelten e.V.

5273_§_1_Anwendungsberei

§ 1 Anwendungsbereich

Die nachfolgenden Bedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem Berliner Unterwelten e.V. – fortan „BU“ genannt – und den Teilnehmern an den Touren (= öffentliche Führungen und Gruppenführungen) und Seminaren bzw. den Theater- und Ausstellungsbesuchern.


5274_§_2_Zustandekommen_

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

  1. Der Vertrag mit Teilnehmern an Gruppenführungen und Besuchern von Theateraufführungen für Gruppen kommt schriftlich und wie folgt zustande: Auf Anfrage unterbreitet BU dem Interessenten ein schriftliches Angebot („Leistungsangebot“). Durch Unterzeichnung und Rücksendung des Angebotes nimmt der Interessent dieses Angebot an.
  2. Besteht eine ständige Geschäftsbeziehung, kann die Gruppenführung bzw. die Theateraufführung für Gruppen bei BU in der Weise in Auftrag gegeben werden, dass BU den Auftrag mit Stempel und Unterschrift auf der Bestellung bestätigt.
  3. Der Vertrag mit den Teilnehmern an Seminaren kommt schriftlich und wie folgt zustande: Das vom Interessenten unter Verwendung des Formulars „Anmeldung“ unterbreitete Angebot nimmt BU in Form der Anmeldebestätigung an.
5275_§_3_Zahlungsweise

§ 3 Zahlungsweise

  1. Der Seminarpreis ist spätestens 2 Wochen vor Seminarbeginn auf das benannte Konto der BU zu zahlen.
  2. Der Preis für Gruppenführungen und Theateraufführungen für Gruppen ist nach Wahl der Teilnehmer unmittelbar nach der Führung in bar an den jeweiligen Referenten oder an der Verkaufsstelle oder innerhalb von 14 Tagen nach Zusendung der Rechnung an BU zu bezahlen. Die Rechnungslegung erfolgt, nachdem die Gruppenführung bzw. Theateraufführung durchgeführt worden ist. Es werden keine EC- oder Kreditkarten akzeptiert.
5276_§_4_Teilnahmevoraus

§ 4 Teilnahmevoraussetzungen, Verhaltensregeln

  1. Die Touren, Seminare, Ausstellungen und Theateraufführungen der BU sind im Allgemeinen nicht behindertengerecht. Es herrscht ein generelles Rauchverbot. Die Mitnahme von Tieren ist verboten. Das Fotografieren und Filmen innerhalb der von BU betreuten Anlagen ist generell untersagt.Ausnahmen können vom Personal des BU im Einzelfall zugelassen werden. Den Anweisungen des Personals des BU ist unbedingt Folge zu leisten.
  2. Für bestimmte Touren (namentlich für die Touren D und E) und Seminare gibt es Altersbeschränkungen, oder es ist festgelegt, dass Minderjährige nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten an den Touren teilnehmen dürfen. Für bestimmte Touren (namentlich für die Touren D und E) und Seminare gibt es besondere Anforderungen an die Bekleidung und/oder die Ausrüstung. Einzelheiten ergeben sich aus dem jeweiligen Faltblatt und/oder der Homepage des BU und/oder der Anmeldebestätigung des BU und/oder der Sicherheitsbelehrung.
5277_§_5_HaftungsbeschrÃ

§ 5 Haftungsbeschränkung des BU, Haftungsausschluß im Einzelfall

  1. Die Haftung des BU für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit des Teilnehmers/Besuchers, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haftet der BU für jeden Grad des Verschuldens. Die Haftung im Fall der Verletzung von Kardinalpflichten wird auf den regelmäßig vorhersehbaren Schaden begrenzt. Kardinalpflichten sind die wesentlichen Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertrauen dürfen.
  2. In Einzelfällen macht der Eigentümer oder Besitzer einer Anlage den Zutritt davon abhängig macht, dass eine sog. Haftungsverzichtserklärung abgegeben bzw. ein Haftungsausschluß vereinbart wird. Der Teilnehmer/Besucher muss in solchen Fällen gegenüber dem Eigentümer oder Besitzer der Anlage die Haftungsverzichtserklärung abgeben bzw. mit ihm den Haftungsausschluß vereinbaren. Ein entsprechendes Formular legt BU gegebenenfalls zur Unterschrift vor. Die Haftungsverzichtserklärung bzw. der Haftungsausschluß betrifft nur das Verhältnis zwischen dem Eigentümer/Besitzer und demTeilnehmer/Besucher. Im Verhältnis zwischen BU und den Teilnehmern/Besuchern bleibt es stets bei der in § 5 Ziffer 1 Satz 1 bis 5 beschriebenen Haftungsbeschränkung
5278_§_6_Ausschluß_von_

§ 6 Ausschluß von Teilnehmern/Besuchern

Besuchern/Teilnehmern, die erkennbar unter dem Einfluß von berauschenden Mitteln stehen, den Ablauf der Tour, des Seminars etc. nachhaltig stören, sich oder andere Personen gefährden, den Anweisungen des Personals des BU oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des BU zuwiderhandeln, die im Einzelfall erteilte Sicherheitsbelehrung des BU nicht akzeptieren oder die im Einzelfall abzugebenden Haftungsverzichterklärungen (s. § 5 Ziffer 2 Satz 1) verweigern, kann die weitere Teilnahme bzw. der Aufenthalt in den Anlagen vom jeweiligen Referenten bzw. dem Aufsichtspersonal des BU untersagt werden. Die Untersagung soll nach Möglichkeit erst dann erfolgen, wenn die betreffende Person einmal abgemahnt worden ist. Dem nach § 6 ausgeschlossenen Teilnehmer/Besucher wird der Preis nicht erstattet.

5279_§_7_Rücktritt_vom

§ 7 Rücktritt vom Vertrag durch BU, Stornierung durch Teilnehmer/Besucher, Programmänderungen durch BU

  1. Wird aus Gründen, die BU nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt, Krankheit, Streik der BVG), die Durchführung der Tour, Ausstellung, Aufführung oder des Seminars unmöglich oder unzumutbar erschwert, hat BU das Recht zum Rücktritt vom Vertrag. BU hat zudem das Rücktrittsrecht, wenn die Mindestteilnehmerzahl bei Seminaren von 5 Personen bzw. bei Theateraufführungen von 7 Personen nicht erreicht wird. Das jeweilige Rücktrittsrecht muß BU unverzüglich ausüben. Bereits gezahlte Preise werden unverzüglich an die Teilnehmer/Besucher erstattet.
  2. Von vertraglich vereinbarten Gruppenführungen bzw. Theateraufführungen für Gruppen können die Teilnehmer/Besucher ohne Angabe von Gründen zurücktreten (Stornierung). Erfolgt die Stornierung mehr als 7 Tage vor der Führung/Aufführung, werden keine Stornokosten (= Preis nach Abzug ersparter Aufwendungen) von BU erhoben. Erfolgt die Stornierung mehr als 24 Stunden vor der Führung/Aufführung, sind 30 % des Preises als Stornokosten zu zahlen. Erfolgt die Stornierung innerhalb von 24 Stunden vor der Führung/Aufführung, sind 80 % des Preises als Stornokosten zu zahlen. Die Teilnehmer/Besucher sind berechtigt, den Nachweis zu führen, daß die ersparten Aufwendungen mehr als 70 % bzw. mehr als 20 % des Preises betragen.
  3. BU behält sich vor, bei Seminaren, Gruppenführungen und öffentlichen Führungen geringfügige Programmänderungen (z. B. hinsichtlich des zeitlichen Ablaufs) vorzunehmen, sofern die Durchführung des ursprünglich vorgesehenen Programms aus Gründen, die BU nicht zu vertreten hat, unmöglich wird oder unzumutbar erschwert ist. Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, wegen einer solchen Programmänderung vom Vertrag zurückzutreten oder eine Entschädigung zu verlangen.
5280_§_8_Verspätetes_Er

§ 8 Verspätetes Erscheinen von Teilnehmern/Besuchern bei Gruppenführungen

Wenn die Teilnehmer/Besucher nicht pünktlich zum vertraglich vereinbarten Führungsbeginn erscheinen, geraten sie in Verzug. Bei einem Verzug von bis zu 30 Minuten ist BU berechtigt, die Führung um die Zeit entschädigungslos zu kürzen, um die sich der Führungsbeginn verspätet hat. Sind die Teilnehmer/Besucher mit der Annahme der Leistung über 30 Minuten in Verzug, hat BU Anspruch auf den Preis für die Führung unter Abzug ersparter Aufwendungen. Die Teilnehmer/Besucher verlieren den Anspruch auf Durchführung der Gruppenführung. Die ersparten Aufwendungen werden mit 20 % des Preises pauschaliert. § 7 Ziffer 2 letzter Satz gilt sinngemäß.

5281_§_9_Salvatorische_K

§ 9 Salvatorische Klausel

Sollte eine Regelung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen.

Berlin, den 28.5.2009

Der Vorstand

AGB des Berliner Unterwelten e.V. als Download