Die Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für die Teilnahme an Touren und Seminaren sowie den Besuch von Ausstellungen und Theateraufführungen.
Die nachfolgenden Bedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem Berliner Unterwelten e.V. – fortan „BU“ genannt – und den Teilnehmern an den Touren (= öffentliche Führungen und Gruppenführungen) und Seminaren bzw. den Theater- und Ausstellungsbesuchern.
Besuchern/Teilnehmern, die erkennbar unter dem Einfluß von berauschenden Mitteln stehen, den Ablauf der Tour, des Seminars etc. nachhaltig stören, sich oder andere Personen gefährden, den Anweisungen des Personals des BU oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des BU zuwiderhandeln, die im Einzelfall erteilte Sicherheitsbelehrung des BU nicht akzeptieren oder die im Einzelfall abzugebenden Haftungsverzichterklärungen (s. § 5 Ziffer 2 Satz 1) verweigern, kann die weitere Teilnahme bzw. der Aufenthalt in den Anlagen vom jeweiligen Referenten bzw. dem Aufsichtspersonal des BU untersagt werden. Die Untersagung soll nach Möglichkeit erst dann erfolgen, wenn die betreffende Person einmal abgemahnt worden ist. Dem nach § 6 ausgeschlossenen Teilnehmer/Besucher wird der Preis nicht erstattet.
Wenn die Teilnehmer/Besucher nicht pünktlich zum vertraglich vereinbarten Führungsbeginn erscheinen, geraten sie in Verzug. Bei einem Verzug von bis zu 30 Minuten ist BU berechtigt, die Führung um die Zeit entschädigungslos zu kürzen, um die sich der Führungsbeginn verspätet hat. Sind die Teilnehmer/Besucher mit der Annahme der Leistung über 30 Minuten in Verzug, hat BU Anspruch auf den Preis für die Führung unter Abzug ersparter Aufwendungen. Die Teilnehmer/Besucher verlieren den Anspruch auf Durchführung der Gruppenführung. Die ersparten Aufwendungen werden mit 20 % des Preises pauschaliert. § 7 Ziffer 2 letzter Satz gilt sinngemäß.
Sollte eine Regelung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen.
Berlin, den 28.5.2009
Der Vorstand