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Beitragsordnung beschlossen in der Mitgliederversammlung vom 27. Mai 2011

  1. Der Mitgliedsbeitrag beträgt 60,00 Euro pro Jahr. Der ermäßigte Mitgliedsbeitrag beträgt 30,00 Euro pro Jahr.
  2. Schüler, Studenten, Rentner, Auszubildende und Bezieher von Arbeitslosengeld II, Grundsicherungsleistungen oder Hilfe zum Lebensunterhalt bezahlen bei Vorlage des entsprechenden Nachweises nur den ermäßigten Mitgliedsbeitrag.
  3. Ehepaare und Vereinsmitglieder, die in eingetragener Partnerschaft leben oder eine eheähnliche Gemeinschaft bilden und einen gemeinsamen Hausstand teilen, zahlen insgesamt einen Mitgliedsbeitrag von 90,00 Euro. Ein Partnertarif findet nur bei Vollzahlern Anwendung.
  4. Mitglieder, die mehr als eine Halbtagsstelle als fester Mitarbeiter (20 Stunden pro Woche) beim Verein tätig sind, zahlen den vollen Beitrag, auch wenn ein Ermäßigungstatbestand aus Nr. 2 auf sie Anwendung findet.

Die Mitgliederversammlung hat darüber hinaus eine Beitragserhöhung ab 01.01.2012 beschlossen: Der ermäßigte Mitgliedsbeitrag erhöht sich ab 01.01.2012 auf 36,00 Euro und der Partnerbeitrag auf insgesamt 96,00 Euro pro Jahr.