Im folgenden finden Sie die Anerkennungen unserer Seminare als Weiterbildungsveranstaltungen durch die einzelnen deutschen Bundesländer und der Bundeszentrale für politische Bildung. Da Bildung zur Hoheit der Länder gehört, unterliegen die entsprechenden Gesetzgebungen starken Unterschieden.
Die ausgesprochenen Anerkennungen können heruntergeladen und ausgedruckt werden (Acrobat Reader erforderlich). Sie dienen der Vorlage beim Arbeitgeber. Bitte beachten Sie, daß die Gültigkeit einiger Bescheide manchmal auch zwei Jahre beträgt.
Wir sind bemüht die bisher nicht ausgesprochenen Anerkennungen zu erwirken bzw. noch vor dem Ablauf der Gültigkeit die Anerkennungen wieder zu erlangen. In der Regel erhalten wir die Bewilligungsbescheide bis zum 1. Quartal des Seminarjahres.
Antrag auf Anerkennung durch Vorlage bei der jeweiligen Schulleitung (Anm.: Gilt nur für Lehrer) Verwaltungsvorschrift vom 21.10.2002 Amtsblatt Kultus und Unterricht
Einige zwei- und fünftägigen Seminare sind als staatspolitische Bildungsveranstaltung im Sinne der Dienstbefreiungsvorschrift für 2013 anerkannt.
Für das Jahr 2013 wurden alle Seminare als Bildungsurlaub anerkannt.
Im Jahr 2013 wurden alle Seminare als Bildungsurlaub anerkannt.
Derzeit werden unsere Seminare nicht als Bildungsurlaub für Angestellte aus Bremen anerkannt.
Seit 2012 muss für den Antragsteller (Verein Berliner Unterwelten e.V.) auf Anerkennung der angebotenen Bildungsseminare nach §4 Abs.1 Nr.2 BremBUG-VO ein extern zertifiziertes Qualitätsmanagement-System als Nachweis erbracht werden. Diese Zertifizierung liegt im hohen vierstelligen Bereich für die Erstbeantragung sowie jährlichen Folgekosten und würde somit extrem die Seminargebühren erhöhen.
Folgende Seminare sind gemäß § 15 HmbBUG als Veranstaltung der politischen Bildung im Sinne des § 1 HmbBUG anerkannt.
Wir sind bemüht die bisher nicht ausgesprochenen Anerkennungen zu erwirken bzw. noch vor dem Ablauf der Gültigkeit die Anerkennungen wieder zu erlangen. In der Regel erhalten wir die Bewilligungsbescheide bis zum 1. Quartal des Seminarjahres.
Sofern eine Bildungsveranstaltung aufgrund eines Bildungsurlaubsgesetzes eines anderen deutschen Bundeslandes (z.B. Hamburg) anerkannt ist, gilt sie unter bestimmten Voraussetzungen für Beschäftigte, die in Hessen arbeiten, auch ohne die Anerkennung des Hessischen Sozialministeriums als anerkannt. Im Arbeitsverhältnis ist dann die Anerkennungsbescheinigung des anderen Bundeslandes maßgeblich und daher vorzulegen.
Für das Jahr 2012 und 2013 wurden einige Seminare als Bildungsurlaub anerkannt.
Wir sind bemüht die bisher nicht ausgesprochenen Anerkennungen zu erwirken bzw. noch vor dem Ablauf der Gültigkeit die Anerkennungen wieder zu erlangen. In der Regel erhalten wir die Bewilligungsbescheide bis zum 1. Quartal des Seminarjahres.
Alle fünftägigen Seminare wurden für Angestellte und Beamte aus dem Bundesland Niedersachsen bis Dezember 2013 anerkannt.
Derzeit werden unsere Seminare nicht als Bildungsurlaub für Angestellte aus Nordrhein-Westfalen anerkannt.
Seit 2012 muss für den Antragsteller (Verein Berliner Unterwelten e.V.) zur Anerkennung der angebotenen Bildungsseminare ein extern zertifiziertes Qualitätsmanagement-System als Nachweis erbracht werden. Diese Zertifizierung liegt zur Beantragung im hohen vierstelligen Bereich sowie jährlichen Folgekosten und würde somit extrem die Seminargebühren erhöhen.
Alle Seminare des Berliner Unterwelten e.V. wurden für das letzte Jahr (2012) als Weiterbildungsveranstaltungen nach dem § 7 des Bildungsfreistellungsgesetz des Landes Rheinland-Pfalz (BFG) vom 30.3.1993 anerkannt (GVBl. S. 157) – einige Anerkennungen sind auch für 2013 gültig.
Wir sind bemüht die bisher nicht ausgesprochenen Anerkennungen zu erwirken bzw. noch vor dem Ablauf der Gültigkeit die Anerkennungen wieder zu erlangen. In der Regel erhalten wir die Bewilligungsbescheide bis zum 1. Quartal des Seminarjahres.
Als Download finden Sie nachfolgend die bereits vorliegenden Anerkennungsbescheide, die teilweise mehrere Jahre gültig sind.
Derzeit werden unsere Seminare nicht als Bildungsurlaub für Angestellte im Saarland anerkannt.
Seit 2012 muss für den Antragsteller (Verein Berliner Unterwelten e.V.) für die Anerkennung der angebotenen Bildungsseminare ein extern zertifiziertes Qualitätsmanagement-System als Nachweis erbracht werden. Diese Zertifizierung liegt im hohen vierstelligen Bereich und würde somit extrem die Seminargebühren erhöhen. Wir suchen nach Möglichkeiten die gesetzliche Auflage trotzdem zu erfüllen, um für 2014 die Anerkennungsbescheide zu erhalten.
Im Freistaat Sachsen gibt es generell keinen Bildungsurlaub.
Folgende Seminare des Berliner Unterwelten e.V. sind für 2012 und 2013 als Bildungsveranstaltung anerkannt.
Bitte melden Sie sich bei uns, sofern Sie einen weiteren Anerkennungsbescheid benötigen – wir werden dann umgehend die Beantragung erwirken.
Alle Seminare des Berliner Unterwelten e.V. sind für das Jahr 2012 und 2013 als Weiterbildungsveranstaltungen nach dem Weiterbildungs- und Qualifizierungsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (BFQG) vom 7.6.1990 anerkannt (GVOBl. Schl.-H. S. 364).
Wir sind bemüht die bisher nicht ausgesprochenen Anerkennungen zu erwirken bzw. noch vor dem Ablauf der Gültigkeit die Anerkennungen wieder zu erlangen. In der Regel erhalten wir die Bewilligungsbescheide bis zum 1. Quartal des Seminarjahres.
Keine Anerkennung, da kein Bildungsgesetz erlassen.
Alle Seminare im Jahr 2013 wurden als förderungswürdige staatspolitische Bildungsveranstaltung i.S. des § 7 Satz 1. Nr. 3 (SUrlV) gem. Richtlinien vom 1.8.1991 (GMBI. Nr. 25 Seite 666) anerkannt.