Im folgenden finden Sie die Anerkennungen unserer Seminare als Weiterbildungsveranstaltungen durch die einzelnen deutschen Bundesländer und der Bundeszentrale für politische Bildung. Da Bildung zur Hoheit der Länder gehört, unterliegen die entsprechenden Gesetzgebungen starken Unterschieden.
Die ausgesprochenen Anerkennungen können heruntergeladen und ausgedruckt werden (Acrobat Reader erforderlich). Sie dienen der Vorlage beim Arbeitgeber. Bitte beachten Sie, daß die Gültigkeit einiger Bescheide manchmal auch zwei Jahre beträgt.
Wir sind bemüht die bisher nicht ausgesprochenen Anerkennungen zu erwirken bzw. noch vor dem Ablauf der Gültigkeit die Anerkennungen wieder zu erlangen. In der Regel erhalten wir die Bewilligungsbescheide bis zum 1. Quartal des Seminarjahres.
Antrag auf Anerkennung durch Vorlage bei der jeweiligen Schulleitung (Anm.: Gilt nur für Lehrer) Verwaltungsvorschrift vom 21.10.2002 Amtsblatt Kultus und Unterricht
Folgende zwei- und fünftägigen Seminare sind als staatspolitische Bildungsveranstaltung im Sinne der Dienstbefreiungsvorschrift für 2012 anerkannt.
Wir sind bemüht die bisher nicht ausgesprochenen Anerkennungen zu erwirken bzw. noch vor dem Ablauf der Gültigkeit die Anerkennungen wieder zu erlangen. In der Regel erhalten wir die Bewilligungsbescheide bis zum 1. Quartal des Seminarjahres.
Wir sind bemüht die bisher nicht ausgesprochenen Anerkennungen zu erwirken bzw. noch vor dem Ablauf der Gültigkeit die Anerkennungen wieder zu erlangen. In der Regel erhalten wir die Bewilligungsbescheide bis zum 1. Quartal des Seminarjahres.
Alle zwei- und fünftägige Seminare wurden für das Jahr 2011 anerkannt.
Wir sind bemüht die bisher nicht ausgesprochenen Anerkennungen zu erwirken bzw. noch vor dem Ablauf der Gültigkeit die Anerkennungen wieder zu erlangen. In der Regel erhalten wir die Bewilligungsbescheide bis zum 1. Quartal des Seminarjahres.
Alle Seminare wurden bis Dezember 2011 anerkannt.
Wir sind bemüht die bisher nicht ausgesprochenen Anerkennungen zu erwirken bzw. noch vor dem Ablauf der Gültigkeit die Anerkennungen wieder zu erlangen. In der Regel erhalten wir die Bewilligungsbescheide bis zum 1. Quartal des Seminarjahres.
Folgende Seminare sind gemäß § 15 HmbBUG als Veranstaltung der politischen Bildung im Sinne des § 1 HmbBUG anerkannt.
Wir sind bemüht die bisher nicht ausgesprochenen Anerkennungen zu erwirken bzw. noch vor dem Ablauf der Gültigkeit die Anerkennungen wieder zu erlangen. In der Regel erhalten wir die Bewilligungsbescheide bis zum 1. Quartal des Seminarjahres.
Sofern eine Bildungsveranstaltung aufgrund eines Bildungsurlaubsgesetzes eines anderen deutschen Bundeslandes (z.B. Hamburg) anerkannt ist, gilt sie unter bestimmten Voraussetzungen für Beschäftigte, die in Hessen arbeiten, auch ohne die Anerkennung des Hessischen Sozialministeriums als anerkannt. Im Arbeitsverhältnis ist dann die Anerkennungsbescheinigung des anderen Bundeslandes maßgeblich und daher vorzulegen.
Für das Jahr 2011 wurden einige Seminare anerkannt.
Wir sind bemüht die bisher nicht ausgesprochenen Anerkennungen zu erwirken bzw. noch vor dem Ablauf der Gültigkeit die Anerkennungen wieder zu erlangen. In der Regel erhalten wir die Bewilligungsbescheide bis zum 1. Quartal des Seminarjahres.
Alle fünftägigen Seminare wurden für Angestellte aus dem Bundesland Niedersachsen bis Dezember 2013 anerkannt – siehe erster download.
Alle fünftägigen Seminare wurden für Beamte aus dem Bundesland Niedersachsen für 2012 anerkannt – siehe zweiter download.
Keine Anerkennung, da Berliner Unterwelten e.V. kein Bildungsträger aus Nordrhein-Westfalen ist.
Alle Seminare des Berliner Unterwelten e.V. wurden für das letzte Jahr (2011) als Weiterbildungsveranstaltungen nach dem § 7 des Bildungsfreistellungsgesetz des Landes Rheinland-Pfalz (BFG) vom 30.3.1993 anerkannt (GVBl. S. 157).
Wir sind bemüht die bisher nicht ausgesprochenen Anerkennungen zu erwirken bzw. noch vor dem Ablauf der Gültigkeit die Anerkennungen wieder zu erlangen. In der Regel erhalten wir die Bewilligungsbescheide bis zum 1. Quartal des Seminarjahres.
Als download finden Sie nachfolgend die bereits vorliegenden Anerkennungsbescheide, die teilweise mehrere Jahre gültig sind.
Im Rahmen der Maßnahmen zur Verwaltungsvereinfachung werden Anträge auf Bildungsfreistellung, die an das saarländische Kultusministerium gestellt werden, erst dann mit einem schriftlichen Bescheid versehen, wenn die Anmeldung eines im Saarland beschäftigten Teilnehmers mitgeteilt wurde.
Im Freistaat Sachsen gibt es generell keinen Bildungsurlaub.
Folgende Seminare des Berliner Unterwelten e.V. sind für 2012 und 2013 als Bildungsveranstaltung anerkannt.
Bitte melden Sie sich bei uns, sofern Sie einen weiteren Anerkennungsbescheid benötigen – wir werden dann umgehend die Beantragung erwirken.
Alle Seminare des Berliner Unterwelten e.V. sind für das Jahr 2011 und länger als Weiterbildungsveranstaltungen nach dem Weiterbildungs- und Qualifizierungsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (BFQG) vom 7.6.1990 anerkannt (GVOBl. Schl.-H. S. 364).
Wir sind bemüht die bisher nicht ausgesprochenen Anerkennungen zu erwirken bzw. noch vor dem Ablauf der Gültigkeit die Anerkennungen wieder zu erlangen. In der Regel erhalten wir die Bewilligungsbescheide bis zum 1. Quartal des Seminarjahres.
Keine Anerkennung, da kein Bildungsgesetz erlassen.
Alle Seminare des Berliner Unterwelten e.V. bis 16.11.2012 sind als förderungswürdige staatspolitische Bildungsveranstaltung i.S. des § 7 Satz 1. Nr. 3 (SUrlV) gem. Richtlinien vom 1.8.1991 (GMBI. Nr. 25 Seite 666) anerkannt.